Promotion

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Eine Promotion stellt den Nachweis der besonderen Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten dar. Die Doktorarbeit (Dissertation) ist ein selbständiger weiterführender Forschungsbeitrag und soll die Fähigkeit des Bewerbers erkennen lassen, ein wissenschaftliches Problem sachgemäß zu bearbeiten.

Zulassungsvoraussetzung für die Promotion ist ein Hochschulabschluss (d.h. für die Studiengänge nach alter Studienordnung: Diplom, Staatsexamen, Magister).

Externer Link: Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten

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